AGB's:
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Zowski PC-Service und dem Kunden
gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.
Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis!
Stand und Datum dieser Fassung: 03.12.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zowski PC-Service:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den Abschluss eines Dienstleistungs- oder Kaufvertrages zwischen Zowski PC-Service, nachfolgend "Dienstleister" genannt, und dem Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, d.h. abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, ihnen wurde schriftlich vom Dienstleister zugestimmt.
§1 Allgemeines
§1.1 Angebote und Preisangaben sind freibleibend,
Irrtümer sind vorbehalten.
Abweichungen vom Angebot bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
des Dienstleisters.
§1.2 Für alle Angebote behält der Dienstleister das Eigentumsrecht,
sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§1.3 Diese Bestimmungen treten grundsätzlich mit Bestellung,
spätestens jedoch sobald die Ware vom Kunden
entgegengenommen wurde, in Kraft.
§1.4 Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer
und so lange der Vorrat reicht,
Irrtummer sind dabei vorbehalten.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
§2.1 Bei Versand/Lieferung der Ware gelten die Listenpreise,
die zum Zeitpunkt des Zustandekommens
des Kaufertrages gültig waren,
zzgl. der Versandkosten und Verpackungskosten.
§2.2 Sowie der Dienstleister die Ware selbst anliefert
oder Installationen/Einweisungen Vorort vornimmt
werden dem Kunden diese zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.
§2.3 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar.
Der Dienstleister bleibt solange Eigentümer der Ware,
bis die Rechnung vollständig beglichen wurde.
§3 Liefer-/Leistungszeit
§3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur
nach schriftlicher Bestätigung gültig.
Diese sind jedoch nicht bindend, wenn dem Dienstleister
die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt
oder anderen erschwerenden Gründen unmöglich ist.
Hierzu zählen z.B. Streiks, Aussperrungen
oder behördliche Anordnungen,
auch wenn diese beim Lieferanten des Dienstleisters auftreten.
In diesen Fällen verzögert sich die Lieferung
um die Dauer der erschwerenden Gründe.
§3.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist der Dienstleister berechtigt,
eventuellen Schaden und/oder Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§4 Gewährleistung / Haftungsausschluss
§4.1 Für erworbene Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist
von z.Zt. 24 Monaten, diese gilt ab Übergabe der Ware.
Eventuelle Mängel sind dem Dienstleister samt Fehlerbeschreibung
schriftlich zu melden.
Eingesendete Ware muss frei eintreffen
und wird auch frei wieder ausgeliefert.
§4.2 Für die normale Abnutzung der Ware, bzw. für Verschleissteile
wird keine Haftung übernommen.
Dies gilt auch für gebrauchte Ware,
hier wird generell keine Haftung übernommen,
es sei denn es wurde schriftlich bestätigt.
§4.3 Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch 1 Woche
nach Erhalt der Ware, schriftlich/telefonisch zu melden.
Bei Einbau/Nutzung trotz offensichtlicher Mängel
entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
§4.4 Weiterhin besteht keine Haftung bei Mängeln/Schäden,
die auf unsachgemäße Behandlung
oder Lagerung der Ware zurückzuführen sind.
Das gleiche gilt für Mängel und Schäden,
die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion
oder Überspannungen entstanden sind.
§4.5 Bei eigenmächtigen Änderungen,
Reparaturen oder beim Entfernen/Brechen
eventueller Gewährleistungssiegel der Ware
erlischt die Gewährleistung sofort.
§4.6 Für verlorene Daten wird keine Haftung übernommen,
auch wenn dies durch einen Defekt/Mangel
an der Ware verursacht wurde.
Eine Datensicherung liegt immer in der Sorgfaltspflicht des Kunden.
§4.7 Bei einem Mangel/Defekt bei ein und dem selben Fehler
hat der Dienstleister dreimal das Recht,
die betroffene Komponente nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Scheitern diese Versuche, ist der Kunde berechtigt,
eine Wandlung/Minderung anzustreben.
Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen
oder auch der Reparatur dieser
treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft.
§4.8 Liegt bei der bemängelten Ware kein Defekt vor,
bzw. beruht der Defekt auf unsachgemäßer Handhabung der Ware,
werden dem Kunden die Aufwendungen des Dienstleisters
für die Prüfung der Ware in Rechnung gestellt.
Hierzu zählen auch Fehler, die durch eine fehlerhafte
Treiber- oder Betriebssysteminstallationen begründet sind.
§4.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart,
sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen,
d.h. der Dienstleister haftet nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
§4.10Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte
wird nicht anerkannt.
§5 Software
§5.1 Bei Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde
deren Geltung ausdrücklich an.
§6 Ausfuhrgenehmigung
§6.1 Falls die Ware ins Ausland überführt werden soll,
sind vom Kunden in eigenem Namen
und auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung
berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten
§7 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
§7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§7.2 Gerichtsstand ist Duisburg.
Wir sind jedoch berechtigt, den Gerichtstand
des Kunden wahrzunehmen.
§7.3 Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser Vereinbahrungen
verbleiben die restlichen AGB jedoch bestehen.
Duisburg, 26.04.2009